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   BPatG, 27.10.2014 - 19 W (pat) 22/12   

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BPatG, 27.10.2014 - 19 W (pat) 22/12 (https://dejure.org/2014,40319)
BPatG, Entscheidung vom 27.10.2014 - 19 W (pat) 22/12 (https://dejure.org/2014,40319)
BPatG, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 19 W (pat) 22/12 (https://dejure.org/2014,40319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkte Aufrechterhaltung eines Patents mit der Bezeichnung "Identifizierbares Kabel"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Auszug aus BPatG, 27.10.2014 - 19 W (pat) 22/12
    Die unwirksame Signierung des Beschluss-Dokuments führt ferner zu mängelbehafteten Beschluss-Ausfertigungen (§ 47 Abs. 1 Satz 1 PatG, § 6 EAPatV), da solche nicht erstellt werden können, bevor nicht das Beschluss-Urdokument erstellt, d. h. vollständig abgefasst und unterzeichnet bzw. signiert worden ist (vgl. BGH NJW 2010, 2519 - Tz. 14; BPatG, a. a. O., II.2.2.1.- Elektrischer Winkelstecker II).
  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

    Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines

    Auszug aus BPatG, 27.10.2014 - 19 W (pat) 22/12
    Da fehlende bzw. unwirksame Unterschriften oder Signaturen des vollständig abgefassten Beschlusses nur innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung nachgeholt werden können, liegt ein Begründungsmangel vor (vgl. BGH NJW 2006, 1881, Tz. 14 u. 16; BPatG, a. a. O., II.2.1.10.-2.1.11 - Elektrischer Winkelstecker II).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BPatG, 27.10.2014 - 19 W (pat) 22/12
    Der Beschluss über den Widerruf des angegriffenen Patents ist mit seiner Verkündung am Ende der mündlichen Anhörung vor der Patentabteilung (§ 47 Abs. 1 Satz 2 PatG) auch ohne Unterschrift bzw. Signatur der an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder der Patentabteilung existent und infolgedessen anfechtbar geworden (vgl. BGHZ 137, 49; BPatG v. 19. Februar 2014, 19 W (pat) 16/12, II.1.1.
  • BPatG, 19.02.2014 - 19 W (pat) 16/12

    Elektrischer Winkelstecker II - Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer

    Auszug aus BPatG, 27.10.2014 - 19 W (pat) 22/12
    Der Beschluss über den Widerruf des angegriffenen Patents ist mit seiner Verkündung am Ende der mündlichen Anhörung vor der Patentabteilung (§ 47 Abs. 1 Satz 2 PatG) auch ohne Unterschrift bzw. Signatur der an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder der Patentabteilung existent und infolgedessen anfechtbar geworden (vgl. BGHZ 137, 49; BPatG v. 19. Februar 2014, 19 W (pat) 16/12, II.1.1.
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